Nut­zungs­ord­nung

A All­ge­mei­nes
Die­se Nut­zungs­ord­nung gilt in allen Räu­men und auf dem gesam­ten Gelän­de der Ohlendorff’schen Vil­la. Sie ist für alle Nut­zer und Gäs­te der Ohlendorff’schen Vil­la ver­bind­lich. Die von der Stif­tung bevoll­mäch­tig­ten Per­so­nen ach­ten dar­auf, dass die Nut­zungs­ord­nung ein­ge­hal­ten wird. Bei Ver­stö­ßen gegen die Nut­zungs­ord­nung sind sie berech­tigt, vom Haus­recht Gebrauch zu machen und gegen Ein­zel­per­so­nen oder Ver­an­stal­ter, die gegen die Nut­zungs­ord­nung oder die Raum­nut­zungs­ver­trä­ge ver­sto­ßen, wei­te­re Schrit­te ein­zu­lei­ten. Bei Ver­an­stal­tun­gen haben die Mie­ter und Nut­zer der Räu­me die Ein­hal­tung der Nut­zungs­ord­nung durch ihre Gäs­te zu gewährleisten.

B Ord­nung für die Benut­zung der Räume
1. Nutzungsbedingungen
1.1 Öffnungszeiten
Die für die Kul­tur- und Begeg­nungs­stät­te Ohlendorff’sche Vil­la genutz­ten Räu­me ste­hen nach jewei­li­ger Abspra­che den durch Nut­zungs­ver­trag berech­tig­ten Ver­an­stal­tern und ihren Gäs­ten offen.

1.2 Ver­ant­wort­li­che
Ver­ant­wort­lich für die Räum­lich­kei­ten ist die Stif­tung Ohlendorff’sche Vil­la, ver­tre­ten durch den Vor­stand, ihre Mitarbeiter/innen und bevoll­mäch­tig­te Drit­te als Ansprech­part­ner. Nut­zer wer­den über Schließ­zei­ten, Schlüs­sel­über­ga­be, Ver­mie­tung der Räum­lich­kei­ten und die Ent­ge­gen­nah­me bzw. Aus­zah­lung der Kau­ti­on bei der Buchung infor­miert. Schlüs­sel wer­den wäh­rend der Büro­zei­ten im Stif­tungs­bü­ro durch die jewei­li­gen Nut­zer gegen Unter­schrift und Kau­ti­on abge­holt und auch dort wie­der abge­ge­ben. Nach per­sön­li­cher Abspra­che kann in Aus­nah­me­fäl­len eine Schlüs­sel­über­ga­be im Wie­ner Kaf­fee­haus unter den glei­chen Bedin­gun­gen erfolgen.

1.3 Über­nah­me der Räume
Der/die Nutzer/in mel­det sich i. d. R. vor und nach der Ver­an­stal­tung bei der Ver­wal­tung oder deren Ver­tre­tung zur Über­ga­be des Schlüs­sels und der Räu­me. Bei Anmie­tung eines oder meh­re­rer Räu­me ist eine Kau­ti­on zu hin­ter­le­gen, die bei der Schlüs­sel­rück­ga­be und ein­wand­frei­em Zustand der Räum­lich­kei­ten an den/die Mieter/in oder Nut­zer zurück­ge­ge­ben wird.

1.4 Hin­ter­las­sen der Räume
Die Räu­me und das dar­in befind­li­che Mobi­li­ar sowie alle Gerä­te wer­den in ein­wand­frei­em Zustand zur Ver­fü­gung gestellt. Alle Räu­me sind im besen­rei­nen Zustand zu hin­ter­las­sen, even­tu­el­le Ver­schmut­zun­gen sind umge­hend zu ent­fer­nen. Stüh­le, Tische und sons­ti­ges Inven­tar wer­den beim Ver­las­sen so plat­ziert, wie sie vor­ge­fun­den wurden.

2. Ver­hal­ten in der Villa
2.1 Lärm
Im Gebäu­de und in der Umge­bung ist Lärm zu ver­mei­den. Eine Nacht­ru­he gilt auf­grund der Nach­bar­schaft ab 22.00 Uhr. Für die Ein­hal­tung von Ruhe und Ord­nung sind die jewei­li­gen Nut­zer verantwortlich.
Die Bau- und die Betriebs­ge­neh­mi­gun­gen sagen: Nach 22 Uhr müs­sen Fens­ter und Türen geschlos­sen gehal­ten werden.

2.2 Rei­ni­gung
Für die Rei­ni­gung der Gemein­schafts­räu­me und deren Ein­rich­tung, der Zugän­ge, des Trep­pen­hau­ses, des Lifts und des Gelän­des wird eine klei­ne Umla­ge erho­ben, die im Brut­to-Nut­zungs­ent­gelt ent­hal­ten ist.

Der anfal­len­de Abfall ist von den Nut­zern und Gäs­ten in den vor­ge­se­he­nen Behäl­tern zu ent­sor­gen. Hier­bei ist auf Abfall­tren­nung ist zu achten.

2.3 Tech­nik
Bei Nut­zung der Ver­an­stal­tungs­tech­nik in den Räu­men erfolgt eine Ein­wei­sung durch eine ver­ant­wort­li­che Per­son. Für die Bedie­nung der Ver­an­stal­tungs­tech­nik wäh­rend der Ver­an­stal­tung sind aus­schließ­lich die Nut­zer zustän­dig. Die Tech­nik wird in ein­wand­frei­em Zustand über­las­sen; für Beschä­di­gun­gen haf­tet der Mieter/Nutzer.

2.4 Abspie­len urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke
Bei der Auf­füh­rung urhe­ber­rechts­ge­schütz­ter Wer­ke in Ton, Bild oder Wort hat der Ver­an­stal­ter die Ver­an­stal­tung gege­be­nen Falls bei der ent­spre­chen­den Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft und/oder die Künst­ler­so­zi­al­kas­se selb­stän­dig und umge­hend anzu­mel­den. Nut­zer und Mie­ter stel­len die Stif­tung Ohlendorff’sche Vil­la von sol­chen Ver­pflich­tun­gen voll­stän­dig frei.

2.5 Haus­tie­re
In der Kul­tur- und Begeg­nungs­stät­te Ohlendorff’sche Vil­la sind Haus­tie­re nicht gestattet.

2.6 Rau­chen
Rau­chen und offe­nes Feu­er (zB Ker­zen) sind in der Ohlendorff’schen Vil­la nicht gestat­tet. Bei kos­ten­pflich­ti­gen Feu­er­wehr-Fehl­alar­men trägt der Ver­ant­wort­li­che die Kosten.
Ver­an­stal­ter sind auf die Regeln im Fal­le eines Brand­alarms hin­ge­wie­sen worden.
Auf die Ein­hal­tung des Jugend­schutz­ge­set­zes wird aus­drück­lich hingewiesen.

3. Sicher­heit und Schadensfälle
3.1 Sicherheit
Haus­ein­gang, Trep­pen und Gän­ge sowie die dafür aus­ge­wie­se­nen Türen und Wege sind als Flucht­we­ge immer frei­zu­hal­ten. Auf der Zufahrt darf nicht geparkt wer­den, auf den dafür aus­ge­wie­se­nen Park­plät­zen nur mit amt­li­chen Behin­der­ten­aus­weis. Ret­tungs-/Feu­er­schutz­vor­rich­tun­gen dür­fen nicht außer Funk­ti­on gesetzt oder ver­än­dert wer­den. Die Vor­schrif­ten zur Brand­schutz­ver­hü­tung sind für jeden Nut­zer ver­bind­lich. Alle all­ge­mei­nen tech­ni­schen und behörd­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re jene der Feu­er­po­li­zei sind zu beachten.

3.2 Scha­dens­fall und Haftung
Die Ohlendorff’sche Vil­la ein­schließ­lich des Aus­sen­ge­län­des steht unter Denk­mal­schutz und ist pfleg­lich zu behan­deln. Aus die­sem Grund ist das Anbrin­gen von Pos­tern, Pla­ka­ten u. ä. an Wän­den, Türen und Möbeln nicht gestat­tet, weder mit Kle­be­band und Kleb­stoff jeder Art befes­tigt noch gehef­tet oder angepinnt.
Die Haf­tung bei Raum­nut­zung in der Ohlendorff’schen Vil­la liegt aus­schließ­lich beim Nut­zer. Nut­zer und Gäs­te haf­ten für alle in ihrer Nut­zungs­zeit auf­tre­ten­den Schä­den, soweit sie nicht auf nor­ma­le Abnut­zung zurück­zu­füh­ren sind. Eltern und Auf­sichts­be­rech­tig­te haf­ten für ihre Kinder.
Beschä­di­gun­gen sind umge­hend, spä­tes­tens bei der Rück­ga­be der Schlüs­sel zu mel­den. Die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung wer­den dem Benut­zer voll­um­fäng­lich in Rech­nung gestellt. Eine Ver­si­che­rung ist Sache des Benut­zers und der Teil­neh­men­den. Die Ohlendorff’sche Vil­la haf­tet nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.

3.3 Haf­tungs­aus­schluss
Der Auf­ent­halt in der Ohlendorff’schen Vil­la erfolgt auf eige­ne Gefahr. Die Ohlendorff’sche Vil­la haf­tet nicht für Dieb­stäh­le oder Beschä­di­gun­gen der Gar­de­ro­be, sons­ti­ger ein­ge­brach­ter Gegen­stän­de, sowie für Geld, Urkun­den und Wertgegenstände.

C Sons­ti­ge Bestimmungen

1. Inkraft­tre­ten
Die­se Nut­zungs­ord­nung ist Bestand­teil jeder Abspra­che zur Nut­zung oder Anmie­tung von Räu­men in der Ohlendorff’schen Vil­la, soweit in Miet­ver­trä­gen nicht Ande­res schrift­lich ver­ein­bar wurde.

Stand: 8.9.2014

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